Sie machen das Handwerk. Wir kümmern uns um Berechnungen und Bürokratie.
Für Heizungsfachbetriebe
Wir berechnen die Heizlast vollständig raumweise und den hydraulischen Abgleich. Dazu erstellen wir direkt das prüffertige VdZ-Blatt mit den zugehörigen Berechnungen und der Dokumentation. Sie betreuen Ihre Kunden und führen die Heizungsarbeiten aus; wir liefern die vereinbarten Berechnungen und technischen Unterlagen.
Das übernehmen wir für Ihren Betrieb
Wir übernehmen die raumweise Heizlastberechnung und die Berechnung des hydraulischen Abgleichs. Sie erhalten das prüffertige VdZ-Blatt mit Berechnungen und Dokumentation. Auch die technischen Förderbestätigungen erstellen wir. Ihr Betrieb bleibt Ansprechpartner und übernimmt die handwerkliche Ausführung.
Unsere Leistungen für Heizungsfachbetriebe
Wir unterstützen Sie mit den folgenden Leistungen. Gemeinsam klären wir, welche Berechnungen und Unterlagen Ihr Vorhaben braucht.
Raumweise Heizlastberechnung
Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als Grundlage für die Auslegung und den hydraulischen Abgleich.
Hydraulischer Abgleich
Wir berechnen den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Dazu erstellen wir das prüffertige VdZ-Blatt samt Berechnungen und Dokumentation. Die handwerkliche Ausführung übernimmt Ihr Betrieb.
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Wir erstellen die technische Bestätigung für den passenden KfW-Förderweg. Den Antrag stellt die antragsberechtigte Person. Jeden Fall prüfen wir vorab.
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach Abschluss und Dokumentation der Maßnahme erstellen wir die Bestätigung für die Nachweiseinreichung.
Datenaufnahme vor Ort
Optionale Vor-Ort-Aufnahme, wenn Unterlagen oder Checklisten für eine belastbare Berechnung nicht ausreichen. Den zusätzlichen Umfang vereinbaren wir vorab.
Wärmepumpenauslegung
Überschlägige Wärmepumpenauslegung nach VDI 4645 mit erster Dimensionierung und Abschätzung des Stromverbrauchs. Fabrikat und Detailplanung stimmen wir mit Ihrem Betrieb ab.
Leistungsumfang, Voraussetzungen und Konditionen legen wir vor dem verbindlichen Angebot fest.
So läuft die Zusammenarbeit ab
- Unterlagen übergeben: Sie senden uns die vereinbarte Checkliste sowie Gebäude-, Anlagen- und Projektdaten.
- Bedarf klären: Wir prüfen die Unterlagen und den Förderweg. Fehlende Angaben und den Leistungsumfang stimmen wir mit Ihnen ab.
- Berechnungen erhalten: Sie erhalten die raumweise Heizlastberechnung, die Berechnung des hydraulischen Abgleichs und das prüffertige VdZ-Blatt mit der zugehörigen Dokumentation sowie gegebenenfalls die BzA.
- Heizung umsetzen: Ihr Betrieb führt die Heizungsarbeiten aus und dokumentiert die Umsetzung. Auf dieser Grundlage erstellen wir die vereinbarte BnD.
Den KfW-Antrag stellt die antrags- oder vertretungsberechtigte Person selbst. Wir begleiten den technischen Ablauf im vereinbarten Umfang.
Ihr Betrieb bleibt Hauptansprechpartner. Mießl tritt als technischer Fachpartner sichtbar auf. White Label ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Häufige Fragen von Heizungsbauern
Was ist die BzA bei der KfW-Heizungsförderung?
Die Bestätigung zum Antrag (BzA) ist die technische Grundlage für den KfW-Zuschuss zum Heizungstausch. Sie enthält Angaben zur geplanten Heizung und zu den förderfähigen Gesamtkosten. Außerdem bestätigt sie, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Die BzA muss vorliegen, bevor der Antrag gestellt wird. Für Ihre Projekte erstellen wir die BzA im vereinbarten Umfang. Den KfW-Antrag stellt die antrags- oder vertretungsberechtigte Person selbst.
Was ist die BnD und wann wird sie erstellt?
Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) wird erstellt, wenn die Heizungsarbeiten abgeschlossen sind. Sie bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung des geförderten Vorhabens. Ihre Kundin oder Ihr Kunde reicht die BnD zusammen mit den Rechnungen im KfW-Portal ein. Auf Grundlage Ihrer Ausführungsdokumentation erstellen wir die vereinbarte BnD.
Darf ein Heizungsbauer die BzA auch selbst erstellen?
Ja. Laut KfW dürfen Fachunternehmen die BzA und die BnD für den Heizungszuschuss ausstellen, ebenso Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste des Bundes. Wenn Ihnen im Betrieb die Zeit dafür fehlt, übernehmen wir diese Bestätigungen zusammen mit den Berechnungen. Ferdinand Mießl ist für die Architekturbüro Mießl GmbH in der Expertenliste eingetragen.
Ist der hydraulische Abgleich nach Verfahren B Pflicht für die KfW-Förderung?
Ja, beim geförderten Heizungstausch mit wassergeführtem Heizsystem. Die technischen FAQ zur BEG verlangen dann einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlastberechnung nach DIN EN 12831-1. Unabhängig von der Förderung schreibt § 60c GModG den Abgleich vor, wenn ein Gebäude mindestens sechs Wohnungen hat. Mehr dazu auf unserer Seite zu Heizlast und hydraulischem Abgleich.
Wer bestätigt das VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich?
Das VdZ-Formular bestätigt das Fachunternehmen, das den hydraulischen Abgleich an der Anlage durchführt. So sehen es die technischen FAQ zur BEG vor. Wir berechnen den Abgleich nach Verfahren B und liefern Ihnen das VdZ-Blatt prüffertig mit Berechnungen und Dokumentation. Ihr Betrieb stellt die Anlage danach ein und bestätigt die Umsetzung.
Arbeiten Sie auch mit Heizungsbauern außerhalb von Schrobenhausen?
Ja. Unser Hauptsitz liegt in Schrobenhausen-Sandizell, ein weiterer Standort in München. Wir arbeiten regulär in ganz Bayern, vor allem zwischen Augsburg und Ingolstadt. Die Berechnungen erstellen wir auf Grundlage Ihrer Unterlagen und Checklisten. Eine Datenaufnahme vor Ort ist optional und kommt in Frage, wenn die Unterlagen für eine belastbare Berechnung nicht ausreichen.
Was wir für die Bearbeitung benötigen
- vollständig ausgefüllte Checklisten
- aktuelle Gebäude-, Heizflächen- und Anlagendaten
- Angaben zum geplanten Wärmeerzeuger und zum ausführenden Betrieb
- bei fehlenden oder abweichenden Daten eine gemeinsame Klärung oder vereinbarte Vor-Ort-Aufnahme
- nach der Umsetzung die erforderlichen Rechnungen und Ausführungsnachweise
Ihr nächstes Vorhaben besprechen
Welche Berechnungen oder Unterlagen fehlen Ihnen für Ihr nächstes Projekt? Sprechen Sie mit uns. Wir klären gemeinsam, welche Unterstützung Sie brauchen.