Stellen von Förderanträgen (KfW oder BAFA)

Mießl unterstützt Sie bei der energetischen Planung, den technischen Unterlagen für Ihren Förderantrag und den Nachweisen nach der Umsetzung. Wir klären, welche Förderung zu Ihrem Gebäude und den geplanten Arbeiten passt. Dabei berücksichtigen wir KfW, BAFA und kommunale Förderprogramme. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Förderstelle.

Mehr zur Energieberatung · Fördervorhaben besprechen

  • Finanzielle Unterstützung sichern
  • Fördergelder optimal nutzen
  • Projekte effizient und kostengünstig umsetzen

Vorteile der Förderanträge

Erhöhung der Förderquote:

 Durch gezielte Anträge bei KfW und BAFA können Sie die Förderquote signifikant erhöhen.

Senkung der Eigenkosten:

 Minimieren Sie Ihren Eigenanteil durch Förderzuschüsse.

Zusätzliche kommunale Förderprogramme:

Ergänzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten durch kommunale Programme.

Unterstützung durch Experten:

 Unsere Energieberater begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

KfW-Förderung

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % unter den aktuellen Voraussetzungen für eine selbstgenutzte Wohneinheit (bis 31. Januar 2027)
  • Einkommensbonus: 10 %, 30 % oder 40 % – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und den aktuellen Voraussetzungen
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vor der Antragstellung und Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Nachweis erforderlich

BAFA-Förderung:

  • Fördersatz: 15% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • iSFP-Bonus: +5% für Maßnahmen gemäß individuellem Sanierungsfahrplan
  • Technische Unterlagen: Unsere Energieberater erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) für den Antrag und den Technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Arbeiten.

Schritt-für-Schritt Anleitung zu Ihrem Förderantrag bei beantragung von Einzelmaßnahmen

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Schritt 1: Erstes Beratungsgespräch

Unsere Energieexperten besprechen mit Ihnen die gewünschten Arbeiten und Fördermöglichkeiten. Wir erstellen ein Angebot und klären alle relevanten Details.

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Schritt 2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen

Schließen Sie vor der Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen ab. Der Vertrag muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Die offiziellen Hinweise zu den Vertragsbedingungen erläutern die Anforderungen.

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Schritt 3: Technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) und Antragstellung

Lassen Sie eine TPB oder BzA von unseren Energieberatern erstellen. Stellen Sie den Antrag im BAFA- Portal (TPB) oder KfW-Portal (BzA). Wir unterstützen Sie dabei.

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Schritt 4: Durchführung der Maßnahme

Nach der Förderzusage können die Arbeiten begonnen werden. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

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Schritt 5: Technischer Projektnachweis (TPN) oder Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Energieberater einen TPN oder BnD. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, um die Auszahlung der Förderung zu erhalten.

Wir beraten unabhängig und gehen dabei individuell auf Ihre Wünsche ein.

Gehen Sie bei Ihren Sanierungs- oder Baumaßnahmen auf Nummer sicher und sprechen Sie direkt mit einem Experten.

Ihre Ansprechpartner

Fabian Brummer und Ferdinand Mießl

Energieberater

Telefon: 08252/88740

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner der Energieberatung im Beratungsgespräch