Stellen von Förderanträgen (KfW oder BAFA)

Mießl unterstützt Sie bei der energetischen Planung, den technischen Unterlagen für Ihren Förderantrag und den Nachweisen nach der Umsetzung. Wir klären, welche Förderung zu Ihrem Gebäude und den geplanten Arbeiten passt. Dabei berücksichtigen wir KfW, BAFA und kommunale Förderprogramme. Über die Bewilligung entscheidet die jeweilige Förderstelle.

Mehr zur Energieberatung · Fördervorhaben besprechen

  • Finanzielle Unterstützung sichern
  • Fördergelder optimal nutzen
  • Projekte effizient und kostengünstig umsetzen

Vorteile der Förderanträge

Erhöhung der Förderquote:

 Durch gezielte Anträge bei KfW und BAFA können Sie die Förderquote signifikant erhöhen.

Senkung der Eigenkosten:

 Minimieren Sie Ihren Eigenanteil durch Förderzuschüsse.

Zusätzliche kommunale Förderprogramme:

Ergänzen Sie Ihre Fördermöglichkeiten durch kommunale Programme.

Unterstützung durch Experten:

 Unsere Energieberater begleiten Sie durch den gesamten Antragsprozess.

KfW-Förderung

  • Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % unter den aktuellen Voraussetzungen für eine selbstgenutzte Wohneinheit (bis 31. Januar 2027)
  • Einkommensbonus: 10 %, 30 % oder 40 % – abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen und den aktuellen Voraussetzungen
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vor der Antragstellung und Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Nachweis erforderlich

BAFA-Förderung:

  • Fördersatz: 15% für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • iSFP-Bonus: +5% für Maßnahmen gemäß individuellem Sanierungsfahrplan
  • Technische Unterlagen: Unsere Energieberater erstellen die Technische Projektbeschreibung (TPB) für den Antrag und den Technischen Projektnachweis (TPN) nach Abschluss der Arbeiten.

Schritt-für-Schritt Anleitung zu Ihrem Förderantrag bei beantragung von Einzelmaßnahmen

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Schritt 1: Erstes Beratungsgespräch

Unsere Energieexperten besprechen mit Ihnen die gewünschten Arbeiten und Fördermöglichkeiten. Wir erstellen ein Angebot und klären alle relevanten Details.

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Schritt 2: Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen

Schließen Sie vor der Antragstellung einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit dem Fachunternehmen ab. Der Vertrag muss das voraussichtliche Umsetzungsdatum und eine aufschiebende oder auflösende Bedingung zur Förderzusage enthalten. Die offiziellen Hinweise zu den Vertragsbedingungen erläutern die Anforderungen.

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Schritt 3: Technische Projektbeschreibung (TPB) oder Bestätigung zum Antrag (BzA) und Antragstellung

Lassen Sie eine TPB oder BzA von unseren Energieberatern erstellen. Stellen Sie den Antrag im BAFA- Portal (TPB) oder KfW-Portal (BzA). Wir unterstützen Sie dabei.

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Schritt 4: Durchführung der Maßnahme

Nach der Förderzusage können die Arbeiten begonnen werden. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein.

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Schritt 5: Technischer Projektnachweis (TPN) oder Bestätigung nach Durchführung (BnD) und Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Maßnahme erstellt der Energieberater einen TPN oder BnD. Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein, um die Auszahlung der Förderung zu erhalten.

Wir beraten unabhängig und gehen dabei individuell auf Ihre Wünsche ein.

Gehen Sie bei Ihren Sanierungs- oder Baumaßnahmen auf Nummer sicher und sprechen Sie direkt mit einem Experten.

Ihre Ansprechpartner

Fabian Brummer und Ferdinand Mießl

Energieberater

Telefon: 08252/88740

E-Mail: [email protected]

Ansprechpartner der Energieberatung im Beratungsgespräch

Häufige Fragen zu Förderanträgen

Muss der Förderantrag vor Beginn der Arbeiten gestellt werden?

Ja. Bei KfW und BAFA stellen Sie den Antrag, bevor die Arbeiten beginnen. Zu diesem Zeitpunkt muss bereits ein Vertrag mit dem Fachbetrieb vorliegen, der erst mit der Förderzusage wirksam wird. Bei der KfW starten Sie nach der Zusage. Beim BAFA ist ein Start nach der Antragstellung möglich, aber auf eigenes Risiko.

Wer stellt den Förderantrag, ich oder der Energieberater?

In der Regel stellen Sie als Eigentümer den Antrag selbst. Für die KfW-Heizungsförderung im Einfamilienhaus ist eine Vollmacht für Dritte ausgeschlossen, Sie beantragen im Portal „Meine KfW“. Beim BAFA kann eine bevollmächtigte Person den Antrag stellen. Wir erstellen die technischen Unterlagen wie BzA oder TPB und erklären Ihnen die nächsten Schritte.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine neue Heizung?

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) beginnt bei 30 Prozent Grundförderung. Selbstnutzende Eigentümer können Boni erhalten, zusammen bis zu 80 Prozent. Im Einfamilienhaus zählen Kosten bis 28.000 Euro. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt 16 Prozent und sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich. Welche Boni zu Ihrem Haus passen, klären wir beim Heizungstausch. Stand: September 2026.

Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Dämmung und Fenster?

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle mit 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Für die erste Wohneinheit zählen bis 30.000 Euro, mit iSFP-Bonus bis 60.000 Euro. Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt erst ab 30.000 Euro Investition und nur für den Betrag darüber. Mehr dazu beim Sanierungsfahrplan. Stand: September 2026.

Brauche ich für den Förderantrag einen Energieeffizienz-Experten?

Für BAFA-Zuschüsse an Dach, Fassade oder Fenstern ja. Der Energieeffizienz-Experte erstellt vor dem Antrag die Technische Projektbeschreibung (TPB) und nach der Umsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN). Bei der KfW-Heizungsförderung kann auch der Fachbetrieb die Bestätigung zum Antrag ausstellen. Unsere Eintragung in der Expertenliste finden Sie auf der Seite zur Energieberatung.

Was muss im Vertrag mit dem Handwerksbetrieb stehen?

Der Vertrag muss bei der Antragstellung schon unterschrieben vorliegen. Er braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, damit er nur mit der Förderzusage gilt, und das voraussichtliche Datum der Umsetzung. Eine nachträglich eingefügte Bedingung erkennt die KfW nicht an. Die Arbeiten müssen innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein.