Architektur für Neubau und Bestand
Schwerpunkt Aichach–Schrobenhausen.
Tätig zwischen Augsburg, Ingolstadt und München.
Wir bieten Ihnen die klassischen Leistungen der Architektur, vom Entwerfen von Neubauten bis hin zur Sanierungsplanung von Bestandsbauten. Außerdem erstellen wir Ihnen benötigte Nachweise, wie offizielle Brandschutznachweise oder Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Neubau
Modern oder konventionell: Ihr Neubau nach Maß
Unser Architekturbüro ist spezialisiert auf die Planung und Realisierung von Neubauten, die höchsten Ansprüchen gerecht werden. Ob Wohnbau oder Gewerbebau, wir entwickeln Lösungen, die sowohl funktional als auch ästhetisch überzeugen und dabei die neuesten Gebäudeenergiestandards (GEG) erfüllen.
Unsere Expertise umfasst:
Energiesparende Bauweisen
Passivhaus: Maximale Energieeffizienz durch optimale Wärmedämmung und innovative Haustechnik.
Niedrigstenergiestandard: Reduzierter Energieverbrauch und nachhaltiger Wohnkomfort.
Barrierefreies Bauen
Wohnen und arbeiten ohne Hindernisse: Planung und Umsetzung von barrierefreien Räumen, die Komfort und Zugänglichkeit für alle bieten.
Ökologisches Bauen
Umweltfreundliche und gesunde Baumaterialien: Verwendung von Materialien, die sowohl der Umwelt als auch Ihrer Gesundheit zugutekommen.
Umweltverträgliche Bauverfahren: Nachhaltige Bauweisen, die die Umwelt schonen.
Mit uns als Ihrem Partner können Sie sich darauf verlassen, dass Ihr Neubauprojekt von Anfang an in professionellen Händen liegt. Wir kümmern uns um alle notwendigen Schritte und Unterlagen, um Ihr Bauvorhaben reibungslos zu realisieren:
- Baugenehmigung: Wir übernehmen die vollständige Abwicklung und Einreichung.
- Vorbescheidsantrag: Sicherstellung der Machbarkeit Ihres Projekts bereits im Vorfeld.
- Genehmigung im Freistellungsverfahren: Schnelle und effiziente Bearbeitung, um den Bauprozess zu beschleunigen.
Gemeinsam mit Ihnen verwirklichen wir Ihre Vision von einem neuen Zuhause oder Ihre Idee einer neuen Gewerbefläche.
Bauen im Bestand
Nachhaltige und innovative Lösungen für bestehende Gebäude
Altbauten haben oft einen besonderen Charme und können individuell den geänderten Ansprüchen angepasst werden. Das Bauen im Bestand erfordert besondere Expertise und Sorgfalt. Wir bieten Ihnen umfassende Planungen zur Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bestehender Bauten. Unser Ziel ist es, die bestehenden Strukturen optimal zu nutzen und durch innovative Lösungen den Wert und die Funktionalität Ihrer Immobilie nachhaltig zu steigern.
Zusammenspiel verschiedener Maßnahmen
- Effektiver Wärmeschutz durch sinnvolle Wärmedämmstoffe
- Wärmeschutzfenster
- Heizsystem mit intelligenter Steuerung
- Eigener Strom mit Photovoltaik
Erhalt und Modernisierung von Baudenkmälern
Für denkmalgeschützte Gebäude bestehen besondere Auflagen. Insbesondere Fassaden, aber auch Innenräume dürfen nicht oder nur teilweise verändert werden. Zusammen mit unseren Energieberatern können wir Maßnahmen vorschlagen, die sowohl mit modernen Standards als auch mit den Vorgaben des Denkmalschutzes und dem Erhalt alter Bausubstanz vereinbar sind.
Nutzungsänderungen
Flexibilität und Anpassungsfähigkeit für Ihre Immobilien
Veränderte Anforderungen erfordern oft eine Anpassung der bestehenden Nutzung von Gebäuden. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Umsetzung von Nutzungsänderungen, die Ihre Immobilie optimal an neue Gegebenheiten anpassen.
Entscheidungshilfen
- Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes
- Berechnung mehrerer Sanierungsvarianten
Ob Umnutzung von Wohn- in Gewerberäume, Umgestaltung von Büros oder die Schaffung neuer Nutzungsmöglichkeiten – wir entwickeln kreative und funktionale Konzepte, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Brandschutz
Sicherheit durch professionellen Brandschutz
Ein umfassender Brandschutz ist unerlässlich für die Sicherheit von Menschen und Gebäuden. Wir erstellen Ihnen maßgeschneiderte Brandschutzkonzepte, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und optimal auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir begleiten Sie durch alle Phasen des Projekts – von der Planung über die Umsetzung bis hin zur Abnahme – und sorgen dafür, dass Ihre Immobilie den höchsten Sicherheitsstandards entspricht.
Häufige Fragen zur Architektur und Baugenehmigung
Wie wird das Honorar eines Architekten berechnet?
Das Honorar vereinbaren Bauherr und Architekt in Textform. Grundlage ist meist die HOAI. Sie teilt die Planung eines Gebäudes in neun Leistungsphasen und bewertet jede mit einem Prozentsatz, etwa 3 Prozent für die Genehmigungsplanung und 32 Prozent für die Objektüberwachung. Fehlt eine Vereinbarung in Textform, gilt der Basishonorarsatz der HOAI.
Wer darf in Bayern einen Bauantrag einreichen?
Den Bauantrag unterschreiben Bauherr und Entwurfsverfasser gemeinsam und reichen ihn schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde ein. Bei Gebäuden, die nicht verfahrensfrei sind, muss der Entwurfsverfasser bauvorlageberechtigt sein. Das sind nach der Bayerischen Bauordnung vor allem Architektinnen und Architekten sowie eingetragene Ingenieure. Für kleinere Wohngebäude mit höchstens drei Wohnungen sind weitere Berufsgruppen berechtigt.
Was ist ein Vorbescheid (Bauvoranfrage)?
Mit einem Vorbescheid klären Sie vor dem Bauantrag einzelne Fragen zu Ihrem Vorhaben mit der Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel ob ein Gebäude auf dem Grundstück zulässig ist. Der Vorbescheid gilt in Bayern vier Jahre, wenn er keine andere Frist nennt. Auf schriftlichen Antrag lässt er sich jeweils um bis zu vier Jahre verlängern. Den Bauantrag ersetzt er nicht.
Brauche ich für eine Nutzungsänderung eine Baugenehmigung?
Das hängt von der neuen Nutzung ab. Verfahrensfrei ist eine Nutzungsänderung in Bayern, wenn für die neue Nutzung keine anderen öffentlich-rechtlichen Anforderungen gelten als für die bisherige, etwa beim Brandschutz oder bei der Standsicherheit. Gelten andere Anforderungen, bleibt sie trotzdem verfahrensfrei, wenn die neue Nutzung im Baugebiet allgemein zulässig ist und kein Sonderbau betroffen ist. Ob das für Ihr Gebäude zutrifft, prüfen wir bei der Planung der Nutzungsänderung.
Was bedeutet Genehmigungsfreistellung in Bayern?
Bei der Genehmigungsfreistellung erteilt die Behörde keine Baugenehmigung. Möglich ist sie unter anderem, wenn das Vorhaben kein Sonderbau ist, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, dessen Festsetzungen einhält und die Erschließung gesichert ist. Sie reichen die Unterlagen bei der Gemeinde ein. Einen Monat danach dürfen Sie bauen, sofern die Gemeinde kein Genehmigungsverfahren verlangt.
Wer erstellt den Brandschutznachweis?
Den Brandschutznachweis erstellen Personen, die für das Bauvorhaben bauvorlageberechtigt sind oder eine besondere Qualifikation im Brandschutz nachweisen. Bei Sonderbauten, Mittel- und Großgaragen und Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wird er geprüft oder von einem Prüfsachverständigen bescheinigt. In den übrigen Fällen prüft die Behörde ihn nicht. Brandschutz gehört bei Mießl zu den Architekturleistungen.
Wir beraten unabhängig und gehen individuell auf Ihre Wünsche ein.
Wir sind für Sie zwischen Augsburg, Ingolstadt und München im Einsatz.