Energieberatung für Nichtwohngebäude
Für Unternehmen, Kommunen und öffentliche Einrichtungen in Bayern
Sie möchten eine Gewerbehalle, Schule oder ein Bürogebäude sanieren? Wir prüfen das Gebäude und zeigen mögliche Sanierungsschritte. Den Energieeinsatz im Unternehmen untersuchen wir mit einem Energieaudit.
Sanierung planen oder Energieeinsatz prüfen?
Der Sanierungsfahrplan hilft bei der Gebäudesanierung. Das Energieaudit untersucht den Energieeinsatz im Betrieb.
Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude
Energetischer Zustand, mögliche Sanierungsmaßnahmen und nächste Schritte. Bilanzierung nach DIN V 18599.
Energieaudit nach DIN EN 16247
Energieeinsatz und Einsparmöglichkeiten im Unternehmen.
Förderberatung und Architektur
Wir klären Förderfragen und stimmen die bauliche Planung mit unserer Architektur ab.
Häufige Fragen zur Energieberatung für Nichtwohngebäude
Wird die Energieberatung für Nichtwohngebäude gefördert?
Ja. Das BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 mit 50 Prozent des förderfähigen Honorars. Der Höchstbetrag hängt von der beheizten oder gekühlten Nettogrundfläche ab. Er liegt bei 850 Euro unter 200 m², bei 2.500 Euro bis 500 m² und bei 4.000 Euro darüber. Das Gebäude muss dem Antragsteller gehören.
Wer kann die Förderung für Nichtwohngebäude beantragen?
Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Kreise und kommunale Zweckverbände sowie kleine und mittlere Unternehmen und Freie Berufe. Größere Unternehmen können beantragen, wenn ihr Gesamtenergieverbrauch höchstens 500.000 Kilowattstunden im Jahr beträgt. Für gemeinnützige Organisationen gilt diese Grenze nicht. Wer ein Nichtwohngebäude ohne Gewerbeanmeldung vermietet, zählt ebenfalls als Unternehmen.
Muss der Förderantrag vor dem Beratungsvertrag gestellt werden?
Ja. Stellen Sie den Antrag im BAFA-Portal, bevor Sie den Vertrag mit dem Energieberater schließen. Ein Angebot dürfen Sie vorher einholen. Wird der Vertrag früher geschlossen, muss er unter der aufschiebenden Bedingung der Förderzusage stehen. Den Zuschuss zahlt das BAFA nach dem Verwendungsnachweis an den Antragsteller aus.
Ist mein Unternehmen zu einem Energieaudit verpflichtet?
Zum Energieaudit verpflichtet sind nach § 8 EDL-G Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen im Sinne der EU-Definition sind. Das Audit ist mindestens alle vier Jahre fällig. Befreit ist, wer ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet hat. Ab 7,5 Gigawattstunden Jahresverbrauch verlangt das Energieeffizienzgesetz ein solches Managementsystem. Ob ein Energieaudit nach DIN EN 16247 zu Ihrer Aufgabe passt, klären wir im Gespräch.
Was ist der Unterschied zwischen Sanierungsfahrplan und Energieaudit?
Der Sanierungsfahrplan für Nichtwohngebäude betrachtet das Gebäude. Er beschreibt den energetischen Zustand und ordnet mögliche Sanierungsmaßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge, bilanziert nach DIN V 18599. Das Energieaudit nach DIN EN 16247 untersucht den Energieeinsatz im Betrieb, etwa bei Produktionsanlagen oder Querschnittstechnik. Das BAFA fördert beide Wege in getrennten Modulen.
Wer darf eine geförderte Energieberatung für Nichtwohngebäude durchführen?
Gefördert wird die Beratung nur, wenn sie eine Person durchführt, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes für Nichtwohngebäude eingetragen ist. Ferdinand Mießl ist dort für die Architekturbüro Mießl GmbH gelistet, unter anderem für die Energieberatung nach DIN V 18599 und für Energieaudits nach DIN EN 16247.